Wähle per Briefwahl und mach dir am 13. März einen schönen Sonntag. Du hast am Wahlsonntag schon etwas vor? Du willst ausschlafen, ins Grüne fahren oder früher wählen, weil du es kaum erwarten kannst? Wählen wann und wo du willst geht heute ganz einfach. Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben, einen Hinderungsgrund muss nicht mehr angeben werden. Beantrage jetzt die Briefwahl ganz bequem von deinem Sofa aus. Wir zeigen, wie’s geht.
1. Briefwahl beantragen
Für die Briefwahl musst du einen Wahlschein bei deiner Gemeinde beantragen. Das geht persönlich und schriftlich, aber auch ganz einfach per E-Mail und in vielen Orten online. Dann bekommst du die Wahlunterlagen zugeschickt. Den Wahlschein kannst du bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl, also bis zum 24. Mai, beantragen; wenn du plötzlich krank wirst, auch bis um 15 Uhr am Wahltag. Am besten machst du das aber so früh wie möglich, denn du solltest mehrere Tage für den Postversand einplanen.
Antrag per E-Mail
Schicke einfach eine E-Mail an Ihre Gemeindeverwaltung mit diesen Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift deines Erstwohnsitzes (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, gebe diese unbedingt an.
Übrigens: Die Wählerverzeichnis-Nummer muss du nicht zwingend mit angeben. Die E-Mail-Adresse findest du auf der Homepage deiner Gemeinde.
Antrag per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest du einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl. Diesen Vordruck kannst du ausgefüllt einfach per Post anschicken.
Antrag persönlich auf dem Rathaus
Du kannst auch bei dir vor Ort im Rathaus die Unterlagen persönlich abholen, dort gleich wählen und die ausgefüllten Unterlagen abgeben. Und schon bist du fertig. In einigen Gemeinden ist das auch an weiteren Orten, wie Bibliotheken oder Ordnungsämtern, möglich. Schau mal auf der Homepage deiner Gemeinde.
2. Wahlunterlagen ausfüllen
Die Wahlunterlagen bestehen aus
- deinem Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert,
- ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was der Briefwähler*innen für die konkrete Stimmabgabe zu tun haben,
- einen amtlichen Stimmzettel und daneben einen Stimmzettelumschlag, in den der gekennzeichnete Stimmzettel gesteckt wird,
- einen Wahlbriefumschlag, der für den Transport der Briefwahlunterlagen verwendet wird.
Deinen geheim ausgefüllten Stimmzettel steckest du in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Dann unterschreibst du die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Versicherung. Trenne diese nicht vom Wahlschein ab. Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein steckst du in den Wahlbriefumschlag und verschließen diesen ebenfalls. Beachte die Hinweise in den Briefwahlunterlagen genau, damit deine Stimme nicht aus Versehen ungültig wird.
3. Wahlbrief abschicken oder abgeben
Den verschlossenen Wahlbriefumschlag kannst du ganz einfach so in den Briefkasten werfen, er muss nicht frankiert werden. Schicke den Wahlbrief möglichst früh ab, damit er rechtzeitig ankommt. Du kannst den Wahlbrief natürlich auch persönlich bei der zuständigen Gemeindedienststelle abgeben oder einwerfen. Die Adresse steht auf dem Umschlag. Und schon bist du fertig.
Der Postversand kann mehrere Tage dauern, denke deshalb daran, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken – spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl, bei abgelegeneren Orten unter Umständen noch früher. Ab dann solltest du den Wahlbrief zur Sicherheit direkt bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einwerfen.
4. Den freien Sonntag genießen
Wir wünschen dir bis zum 26. Mai noch viele schöne Sonntage!